Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber und IHH Engineering
1. Anwendungsbereich
Diese AGB finden bei einem Auftrag eines Bestellers an das IHH Ingenieurbüro Anwendung, soweit im Rahmen eines gesonderten Vertrages für einen Auftrag an das Ingenieurbüro IHH keine anderen Bestimmungen festgelegt werden, welche dann vorrangig gelten.
2. Auftragsausführung
Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt werden. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages.
Änderungen der Leistungsinhalte bzw. des Leistungsumfanges eines erteilten Auftrages können zu einer Änderung des vereinbarten Festpreises führen. Eine solche Änderung bedarf der schriftlichen Form.
Das Ingenieurbüro IHH verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Wenn Termine nicht eingehalten werden können, wird der Besteller umgehend unterrichtet.
Ist das Ingenieurbüro IHH die Auftragsleistungen termingerecht auszuführen aus Gründen verhindert, welche der Besteller nicht zu vertreten hat, so ist das Ingenieurbüro IHH berechtigt die ausstehenden Leistungen innerhalb von 2 Monaten nachzuholen.
3. Zahlung
Mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts sind sämtliche Forderungen aus den Leistungen des Ingenieurbüros IHH abgegolten. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung durch den Besteller. Aufwendungen durch Reisen u.ä. werden nach gesonderter Vereinbarung vom Besteller vergütet.
4. Gewährleistung / Haftung
Das Ingenieurbüro IHH verpflichtet sich die übernommen Aufträge nach den anerkannten Regeln der Technik den Normen und Vorschriften und unter Anwendung seiner gesamten Kenntnisse und Erfahrungen auszuführen. Bei Fehlern oder Mängeln der erstellten Leistung verpflichtet sich das Ingenieurbüro IHH, die Leistungen kostenlos zu berichtigen.
Für Schäden an vom Ingenieurbüro IHH geplanten Anlagen, technischen Ausrüstungen, Maschinen, u.ä. (im weiteren Bauwerke genannt), die auf während der Planung versehentlich entstandenen Berechnungs- und/oder Zeichnungsfehler zurückzuführen sind, ist eine Haftungssumme von €300.000.-- (max. 3-fach pro Jahr) durch IHH abgesichert. Die Haftung des Ingenieurbüros IHH ist auf diese Summe begrenzt und greift nur dann, wenn ein versehentlich entstandener Berechnungs- und/oder Zeichnungsfehler den Schaden verursacht hat und die Versicherung leistet. Von der Haftung sind unter anderem ausgeschlossen:
- Schäden, die über den unmittelbaren Schaden oder Mangel des Bauwerkes hinausgehen (z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Stillstand, Minderleistung, unzureichende Qualität oder Quantität, unzureichende Rentabilität, Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistungen, ...)
- Schäden aus Entwicklung und/oder Experimenten, Schäden die auf fehlendes technischen oder verfahrenstechnischem Wissen beruhen.
- Schäden wegen fehlerhafter Verfahrenstechniken oder fehlerhafter Anwendung von Verfahrenstechniken
- Schäden aus der Planung von Maschinen, Anlagen oder jeweils Teilen davon, die in Serie hergestellt werden.
5. Annullierung
Sollte es vom Besteller oder von IHH zu einer Annullierung des Auftrages aus vertretbaren Gründen kommen, sofern dies mit den Vertragsbedingungen des Auftrages möglich ist, zahlt der Besteller den Teil des Bestellpreises, der dem bis zur Annullierung des Auftrages geleistetem Arbeitsumfang am Lieferumfang entspricht.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.