AGB - IHH Engineering

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Auftraggeber und IHH Engineering
1. Anwendungsbereich
Diese AGB finden bei einem Auftrag eines Bestellers  an das IHH Ingenieurbüro Anwendung, soweit im Rahmen eines gesonderten  Vertrages für einen Auftrag an das Ingenieurbüro IHH keine anderen  Bestimmungen festgelegt werden, welche dann vorrangig gelten.
2. Auftragsausführung
Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie  schriftlich erteilt werden. Dies gilt auch für Änderungen oder  Ergänzungen eines Auftrages.
Änderungen der Leistungsinhalte bzw. des  Leistungsumfanges eines erteilten Auftrages können zu einer Änderung des  vereinbarten Festpreises führen. Eine solche Änderung bedarf der  schriftlichen Form.
Das Ingenieurbüro IHH verpflichtet sich, die  vereinbarten Termine einzuhalten. Wenn Termine nicht eingehalten werden  können, wird der Besteller umgehend unterrichtet.
Ist das Ingenieurbüro IHH die Auftragsleistungen  termingerecht auszuführen aus Gründen verhindert, welche der Besteller  nicht zu vertreten hat, so ist das Ingenieurbüro IHH berechtigt die  ausstehenden Leistungen innerhalb von 2 Monaten nachzuholen.
3. Zahlung
Mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts sind  sämtliche Forderungen aus den Leistungen des Ingenieurbüros IHH  abgegolten. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach  Rechnungslegung durch den Besteller. Aufwendungen durch Reisen u.ä.  werden nach gesonderter Vereinbarung vom Besteller vergütet.
4. Gewährleistung / Haftung
Das Ingenieurbüro IHH verpflichtet sich die  übernommen Aufträge nach den anerkannten Regeln der Technik den Normen  und Vorschriften und unter Anwendung seiner gesamten Kenntnisse und  Erfahrungen auszuführen. Bei Fehlern oder Mängeln der erstellten  Leistung verpflichtet sich das Ingenieurbüro IHH, die Leistungen  kostenlos zu berichtigen.
Für Schäden an vom Ingenieurbüro IHH geplanten  Anlagen, technischen Ausrüstungen, Maschinen, u.ä. (im weiteren Bauwerke  genannt), die auf während der Planung versehentlich entstandenen  Berechnungs- und/oder Zeichnungsfehler zurückzuführen sind, ist eine  Haftungssumme von €300.000.-- (max. 3-fach pro Jahr) durch IHH abgesichert. Die Haftung des Ingenieurbüros IHH ist auf diese  Summe begrenzt und greift nur dann, wenn ein versehentlich entstandener  Berechnungs- und/oder Zeichnungsfehler den Schaden verursacht hat und  die Versicherung leistet. Von der Haftung sind unter anderem ausgeschlossen:
  • Schäden, die über den unmittelbaren Schaden oder  Mangel des Bauwerkes hinausgehen (z.B. entgangener Gewinn,  Produktionsausfall, Stillstand, Minderleistung, unzureichende Qualität  oder Quantität, unzureichende Rentabilität, Aufwendungen in Erwartung  ordnungsgemäßer Leistungen, ...)
  • Schäden aus Entwicklung und/oder Experimenten,  Schäden die auf fehlendes technischen oder verfahrenstechnischem Wissen  beruhen.
  • Schäden wegen fehlerhafter Verfahrenstechniken oder fehlerhafter Anwendung von Verfahrenstechniken
  • Schäden aus der Planung von Maschinen, Anlagen oder jeweils Teilen davon, die in Serie hergestellt werden.
5. Annullierung
Sollte es vom Besteller oder von IHH zu einer  Annullierung des Auftrages aus vertretbaren Gründen kommen, sofern dies  mit den Vertragsbedingungen des Auftrages möglich ist, zahlt der  Besteller den Teil des Bestellpreises, der dem bis zur Annullierung des  Auftrages geleistetem Arbeitsumfang am Lieferumfang entspricht.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München.
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